Vorsicht bei der Umsatzsteuer in Gutschriften

Ein Kleinunternehmer, der von seinem Kunden eine Gutschrift - z. B. f�r Provisionen - mit ausgewiesener Umsatzsteuer empf舅gt, kann Schuldner der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer werden. Dies gilt, wenn er einer Gutschrift nicht widerspricht bzw. - wie im verhandelten Fall geschehen - die Gutschrift unterzeichnet und an den Leistungsempf舅ger zur�cksendet.

Dies entschied das Finanzgericht M�nster im vergangenen Jahr mit folgender Begr�ndung:

"Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag (ァ 14 c Abs. 2 Satz 1 UStG). ァ 14 c Abs. 2 UStG "beruht" auf Art. 203 MwStSystRL. Nach dieser Bestimmung schuldet �jede Person, die die Mehrwertsteuer in einer Rechnung ausweist", diese Steuer."

(FG M�nster, Urteil v. 9.9.2014 - 15 K 2469/13 U; Revision zugelassen).

Grunds舩zlich gilt also f�r alle, die mit Gutschriften arbeiten, dass der Empf舅ger durch eine bewusste Annahme gleichzeitig die zu Unrecht ausgewiesene Steuer schuldet. Auf diesen Umstand sollten Sie als Kleinunternehmer achten.

 

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