Weitere Besonderheiten für Kleinunternehmer auf Ebay |
Das Online-Aktionshaus Ebay wird auf der ganzen Welt genutzt. Circa 276 Millionen Nutzer weltweit sind angemeldet und auch in Deutschland besitzen viele Menschen einen Account und sind regelmäßig aktiv. Zudem verwenden auch viele Kleinunternehmer ihr Ebay-Konto zum Kauf und Verkauf. Für diese gilt es, die Regeln zur Umsatzsteuer genau zu beachten.
Denn der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 26. April 2012 (V R 2/11), dass beim Verkauf einer Vielzahl von Artikeln über Ebay in einem Zeitraum mehrerer Jahre eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann.
Sie wissen es: In Deutschland ist man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Umsätze im vorangegangen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € nicht übersteigen werden. Ein Ehepaar klagte nun, dass sie zwar ein gemeinsames Ebay-Konto genutzt haben, jedoch als zwei einzelne Kleinunternehmer handelten und somit jeder für sich betrachtet unter der Umsatzsteuergrenze liegen.
Der BFH entschied dagegen: Entscheidend sei, so die Meinung des BFHs, dass die Kläger im Internet unter einem Account als eine Person auftraten. Es ist unerheblich, wie viele Personen sich hinter einem Ebay-Konto verbergen, steuerrechtlich gesehen gelten diese als eine Person. Somit sei der Kontoinhaber der Steuerschuldner und kann auch nur einmal die Kleinunternehmerfreigrenze anwenden.
Sofern Sie auf Ebay Einnahmen in fünfstelligen Summen generieren, achten Sie deshalb genau auf die einzuhaltende Höchstgrenze. Sollte diese überschritten werden, müssen Sie sich als geschäftlicher Anbieter kennzeichnen und Umsatzsteuer abführen. Für alle die, die als Partner, Eheleute oder ähnliches auf Ebay auftreten, gelten diese Regeln genau so, wie für Einzelpersonen.
Durch die unkomplizierte und kostenlose Erstellung eines weiteren Kontos und die Anmeldung eines separaten Gewerbes für die betroffene(n) Person(en) können Sie zumindest die Umsatzsteuerpflicht vermeiden.
Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Haftung übernommen. ULTIMO VerwaltungsDienstleistungen GmbH, Geschäftsführer Jens Wörmann, Forellenweg 23, D-33619 Bielefeld, Freecall D: 08000–858466 A, CH: 0800–858466
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