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Wenn Sie sich einen Firmenwagen anschaffen, stehen Sie zunächst vor der Frage, ob Sie sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen sollen. Beide Fälle unterscheiden sich in der Möglichkeit, die Investition steuerlich geltend zu machen.
Einen Neuwagen, den Sie als Firmenfahrzeug nutzen, schreiben Sie, gemäß der amtlichen Tabellen zur Absetzung für Abnutzung, über 6 Jahre ab. Die Kosten der Anschaffung werden also linear auf 6 Jahre aufgeteilt und jeweils als Betriebsausgabe erfasst. Abweichend hiervon können Sie in den Jahren 2009 und 2010 auch wieder die degressive Abschreibung in Höhe von jeweils 25% (entspricht im ersten Jahr einer Nutzungsdauer von nur vier Jahren!) vom jeweiligen Buchwert nutzen.
Bei einem Gebrauchtfahrzeug, das ganz oder teilweise schon abgeschrieben ist, müssen Sie die Anschaffungskosten nicht mehr auf die vollen 6 Jahre verteilen. Das Finanzamt wird allerdings nicht akzeptieren, dass Sie einen gebrauchten PKW sofort komplett geltend machen, soweit noch von einer längerfristigen Nutzungsmöglichkeit ausgegangen werden kann. Das bedeutet also, dass Sie eine voraussichtliche Nutzungsdauer für den Gebrauchtwagen ansetzen und die Anschaffungskosten über diesen Zeitraum abschreiben müssen.
Aber wie ermittle ich die Restnutzungsdauer meines gebrauchten Firmenfahrzeugs? Um steuerliche Vorteile zu haben, ist der Ansatz einer möglichst kurzen Nutzungsdauer sinnvoll. Da es über die AfA-Tabellen hinaus keine festen Regeln gibt, legen die Finanzgerichte prinzipiell eine Gesamtlebensdauer von 8 Jahren und 120.000 km Laufleistung zu Grunde.
Orientieren Sie sich an der aktuellen Rechtssprechung, welche Sie in der folgenden Übersicht nachschauen können:
Alter des PKW
beim Kauf | Restnutzungsdauer
[Jahre] | Jährliche
Abschreibung [%] |
| 1 Jahr |
5 |
20,0 |
| 2 Jahre |
4 |
25,0 |
| 3 Jahre |
3 |
33,3 |
| 4 Jahre |
2 |
50,0 |
| 5 Jahre |
2 |
50,0 |
| 6 Jahre |
2 |
50,0 |
| 7 Jahre |
2 |
50,0 |
| 8 Jarhe |
2 |
50,0 |
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